Das ideale Szenario im Handel mit Futtermittelrohstoffen ist eine vollständig zertifizierte Lieferkette. In der Praxis erhält ein zertifiziertes Unternehmen jedoch gelegentlich ein Angebot von einem nicht zertifizierten Lieferanten: hochwertige Rohstoffe zu einem wettbewerbsfähigen Preis, die es kaufen, verarbeiten und innerhalb der Lieferkette weiterverkaufen möchte. Um dies zu ermöglichen, ohne die Sicherheitsstandards zu beeinträchtigen, sieht EFISC-GTP einen sogenannten Gatekeeping-Mechanismus vor. Dabei handelt es sich um ein „Eingangstorverfahren“, bei dem ein nicht zertifizierter Lieferant einer unabhängigen Bewertung unterzogen und anschließend ordnungsgemäß in die zertifizierte Lieferkette integriert werden kann.
Genau diese Bewertung vertrauen zertifizierte Unternehmen GIC an. Im Folgenden betrachten wir, welche Anforderungen das Protokoll an solche Lieferanten stellt und warum sich Kunden bei dieser Überprüfung für uns entscheiden.
- Geografische und rechtliche Beschränkungen
Gatekeeping ist nicht für Waren aller Herkunftsländer zulässig:
• Unverarbeitetes Getreide und Ölsaaten – nicht zulässig für Lieferanten mit Sitz in Frankreich, Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Kanada, den Niederlanden und einigen weiteren Ländern.
• Verarbeitete Futtermittelerzeugnisse – je nach Herkunfts- und Transitland gelten besondere Einschränkungen. Entscheidend ist das Land, in dem die physische Verarbeitung tatsächlich stattfindet.
Warum Kunden uns wählen: Bevor ein Kunde einen Vertrag mit einem neuen Lieferanten abschließt, prüfen wir anhand des Herkunftslandes, des Standorts und der Transitrouten, ob das Gatekeeping-Verfahren aus rechtlicher Sicht auf diesen Lieferanten angewendet werden kann. Dadurch wird das Risiko vermieden, dass eine Lieferung blockiert wird, nachdem sie bereits versandt wurde.
- Hochrisikobereich: Nebenprodukte der Öl- und Fettindustrie
Abschnitt 6 des Protokolls schreibt für Fettsäuren, Soapstocks und Destillate ein hundertprozentiges Positive-Release-Verfahren vor. Eine Lieferung des Lieferanten wird physisch unter Quarantäne gestellt und darf weder verwendet noch versandt oder mit anderen Rohstoffen vermischt werden, bis ein Labor ihre Sicherheit hinsichtlich aller kritischen Parameter bestätigt hat. Dazu gehören Dioxine, Schwermetalle, Mineralöle und Pestizide.
Für Soapstocks gibt es eine gesonderte Liste streng verbotener Rohstoffe. Dazu gehören beispielsweise Nebenprodukte aus der Biodieselherstellung, Rückstände vom Boden von Tankschiffen und Belebtschlamm aus Kläranlagen.
Warum Kunden uns wählen: Wir organisieren den gesamten Prüfzyklus des Lieferanten im Rahmen des Positive-Release-Verfahrens und stellen für den Kunden ein vollständiges Nachweispaket zusammen:
• einen Probenahmebericht eines unabhängigen Inspektors einschließlich der Plombennummern;
• ein Analysezertifikat (Certificate of Analysis, CoA) eines nach ISO 17025 akkreditierten Labors mit eindeutiger Zuordnung zur Chargennummer;
• einen Bericht über die Freigabe der Charge nach Abschluss der Quarantäne;
• gemäß der EU-Verordnung Nr. 68/2013 gekennzeichnete Transportdokumente (CMR/Frachtbrief).
Dadurch kann der Kunde die Rohstoffe des Lieferanten mit minimalen Stillstandszeiten für Transportmittel und Lagertanks annehmen.
- Bewertung von Lieferanten ehemaliger Lebensmittel (Former Foodstuffs)
Handelt es sich bei dem Lieferanten um ein Lebensmittelunternehmen, das nicht spezifikationsgerechte oder überschüssige Produkte zur Verwendung als Futtermittel verkauft, ist ein Audit des Lieferanten erforderlich. An die Auditoren werden strenge Anforderungen gestellt: eine entsprechende Qualifikation, HACCP-Kenntnisse, mindestens ein Jahr Branchenerfahrung und vollständige Unabhängigkeit von der Vertriebsabteilung.
Warum Kunden uns wählen: Wir stellen unabhängige, qualifizierte Auditoren für die Bewertung solcher Lieferanten bereit. Die Prüfung umfasst unter anderem das Futtermittelsicherheitsdatenblatt (Feed Safety Data Sheet), die mit den Prozessen des Lieferanten verbundenen Risiken sowie die Abwesenheit physischer Verunreinigungen wie Glas, Kunststoff und Metall.
Warum Kunden GIC speziell für die Lieferantenbewertung wählen
• Internationales Auditorennetzwerk. Die Bewertung eines Lieferanten erfordert häufig einen Vor-Ort-Besuch – sei es in einem Werk, einem Lager oder an einer Versandstelle. Dank der weltweiten Präsenz von GIC können wir Inspektionen nahezu überall auf der Welt organisieren und dadurch den Zeit- und Reiseaufwand des Kunden reduzieren.
• Standardübergreifende Expertise. Unser Team arbeitet täglich mit ISO 9001, ISO 22000, FSSC 22000, GMP+, EFISC-GTP, ISCC, SMETA und weiteren Systemen. Dadurch können wir das vollständige Risikoprofil eines Lieferanten erkennen, anstatt ihn lediglich anhand einer einzelnen, isolierten Checkliste zu bewerten.
• Produktkenntnisse und Vertrautheit mit dem EU-Recht. Wir verfügen über umfassende Kenntnisse der Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung sowie der Verordnung (EU) Nr. 68/2013 zum Katalog der Einzelfuttermittel. Dadurch können wir Lieferanten unter Berücksichtigung der tatsächlichen physikalisch-chemischen und biologischen Risiken bestimmter Rohstoffe bewerten, anstatt lediglich ein formelles Verfahren zu befolgen.
Gatekeeping ermöglicht einem zertifizierten Unternehmen den Zugang zu einem größeren Lieferantenkreis und kann die Rohstoffkosten senken. Gleichzeitig erfordert es jedoch eine ressourcenintensive, präzise und unabhängige Bewertung jedes neuen Partners. Wenn Sie GIC mit dieser Bewertung beauftragen, profitieren Sie von:
• Sicherheit – Vermeidung des Risikos, dass Ihr eigenes Zertifikat aufgrund eines Fehlers bei der Bewertung eines neuen Lieferanten ausgesetzt oder widerrufen wird;
• Schnelligkeit – ein unabhängiges internationales Netzwerk aus Auditoren und Laboren, das Inspektionen weltweit durchführen kann;
• Expertise – eine Bewertung auf Grundlage langjähriger Erfahrung mit internationalen Standards für die Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit.